Wie entspannt gestalteten sich doch zu Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit so manche Arbeitsgerichtsverfahren! Gekündigte Arbeitnehmer, die vor Übernahme einer neuen Tätigkeit vom alten Arbeitnehmer noch schnell ein „Abschiedspräsent“ einforderten; Arbeitgeber, die sich seufzend fügten und ihren Ehrgeiz darauf beschränkten, die Kosten vor dem Arbeitsgericht erträglich zu halten.
Vieles hat sich in der Arbeitswelt seither geändert. Die zunehmende Befristung von Arbeitsverhältnissen, die Ausgliederung von Arbeiten auf (vermeintlich) Selbständige und Fragen der Vertrags- bzw. Vergütungsgestaltung beschäftigen immer häufiger die Gerichte und verschärfen arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Die erfolgreiche anwaltliche Beratung und Vertretung setzt nicht nur profunde Rechtskenntnisse voraus, sondern die Bereitschaft, sich engagiert mit den Belangen des Mandanten auseinanderzusetzen. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen. Denn ich weiß, dass die gründliche Aufarbeitung auch komplexer Sachverhalte das A und O in der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ist.